Was tun, wenn´s brennt?

 

Wissen Sie eigentlich, was Sie tun müssen, wenn es bei Ihnen brennt? "Das weiß doch jeder!", werden Sie antworten. Wir erleben leider häufig das Gegenteil.

Was würden Sie als Erstes tun, wenn Sie in einem Zimmer oder auf dem Hausflur Qualm bemerken oder wenn Ihr Rauchmelder anspricht?
Natürlich, Sie alarmieren sofort die Feuerwehr! Richtig - also hin zum Telefon oder Handy. Was ist denn mit Ihrer Tür? Steht sie etwa noch offen, zieht der Qualm hinter Ihnen her? Wussten Sie, dass die meisten Opfer nicht verbrennen, sondern an den Rauchgasen ersticken?
Also Tür zu und den Notruf gewählt! Geben Sie Straße, Stockwerk und Hausnummer genau an! Nennen Sie auch den Stadt- oder Ortsteil! Warnen Sie andere Hausbewohner, denken Sie an Alte, Kranke und Kinder! Verlassen Sie das Gebäude. Sollte das nicht möglich sein, schließen Sie unbedingt die Türen und machen sich am Fenster bemerkbar! Benutzen Sie nicht den Fahrstuhl, er könnte zur tödlichen Falle werden.

Wir werden in kürze bei Ihnen eintreffen.

Notruf 112

 

Notruf

 

Was ist passiert?

Umschreiben Sie das Ereignis bitte in kurzen prägnanten Stichworten, z.B. Verkehrsunfall, bewusstlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion etc.

Wo ist es passiert?

Ortsangabe - Ort, Stadtteil, Straße, Hausnummer und ergänzende Angaben.
Hier gilt: Je genauer die Ortsangabe, desto weniger Zeit verbringen die Einsatzkräfte mit dem Suchen nach der Einsatzstelle.

Für Mobiltelefonbesitzer: Hier müssen die Angaben besonders präzise sein, da Sie mit Ihrem Telefon nicht geortet werden können. Für Bundesautobahnen und Kraftfahrtbundesstraßen ist die Kilometerangabe und die Fahrtrichtung von entscheidener Wichtigkeit, denn ein Wenden auf Autobahnen ist nicht möglich. Eine genaue Ortsangabe könnte folgendermaßen sein: Bundesautobahn A 65 Kandel - Wörth, Fahrtrichtung Karlsruhe zwischen den Abfahrten Hagenbach und Germersheim bei Kilometer XX.

Wie viele Verletze/Erkrankte?

Bitte teilen Sie uns möglichst genau die Anzahl der Verletzten/Erkrankten mit, bei größeren Unfällen reicht eine wohl überlegte Schätzung aus. Bitte über- oder untertreiben Sie nicht.

Welche Art der Verletzung/Erkrankung?

Bitte nennen Sie uns auch die Art der Verletzung oder Erkrankung, damit evtl. weitere geeignete Einsatzmittel gleich mitgeschickt werden können.

Wer meldet das Ereignis?

Nennen Sie uns bitte ihren Name und eine Rückrufnummer für Nachfragen und falls möglich bleiben Sie in Reichweite dieses Apparates.

Warten auf Rückfragen

Legen Sie nie nach den Angaben gleich auf, der Disponent beendet das Gespräch wenn er alle notwendigen Angaben von Ihnen hat.

 

 

Bitte bedenken Sie, dass jede ungenaue oder fehlende Angabe zu einer erheblichen Zeitverzögerung führen kann, die im Einzelfall lebenswichtige Minuten verstreichen lässt.

 

Rauchmelder

 

Die Brandgefahr ist nie zu unterschätzen:

 

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.  

Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder warnen rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich die tödlichen Rauchgaskonzentrationen gebildet haben. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.

 

Die gefährlichsten Mythen

 

Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen.
Irrtum, Sie haben durchschnittlich nur 4 Minuten zur Flucht. Eine Rauchvergiftung kann sogar bereits nach 2 Minuten tödlich sein.

Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren.
Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur 2 Minuten Zeit hat - besonders nachts, wenn Ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.

Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher.
Stimmt nicht. Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen. Auch Brandstiftungen im Keller oder Hausflur sowie ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Sie ganz unverschuldet.

Steinhäuser brennen nicht.
Das brauchen Sie auch nicht! Schon Ihre Gardine, die Tapete oder ca. 100g Schaumstoff, beispielsweise in Ihrer Couch, sind ausreichend, um eine tödliche Rauchvergiftung zu erzeugen.

Rauchmelder sind zu teuer.
Ein Rauchmelder ist das beste Mittel zum vorbeugenden Brandschutz im eigenen Haushalt. Täglich sterben in Deutschland 2 Menschen bei Bränden. Wieviel ist Ihnen Ihr Leben wert?

 

Mehr Infos unter www.rauchmelder-lebensretter.de

 

 

Feuerlöscher

und wie man ihn richtig anwendet:

 

 

 

 

Brandherd immer "mit dem Wind" angreifen.

 

Flächenbrände von vorne nach hinten ablöschen richten Sie den Pulverstrahl immer in die Glut nicht in die Flammen.

 

 

 

 

Bei Tropf und Fließbränden gilt: Von oben (Austrittsstelle) nach unten löschen.

 

Wenn möglich, mehrere Löscher gleichzeitig - nicht nacheinander - einsetzen.

 

 

 

 

Nicht zu früh vom Brandherd entfernen, weil sich das Feuer wieder entzünden kann.

 

Feuerlöscher die benutzt oder auch nur aktiviert wurden auf keinen Fall einfach wieder wegstellen, sondern sofort wieder einsatzbereit machen lassen.

 

 

Weihnachten

Wenn Weihnachten nicht mehr fern ist, gehören Adventskranz, Kerzen und Christbaum unbedingt zur festlichen Stimmung. Damit die Behaglichkeit nicht durch unliebsame Überraschungen getrübt wird, sollten Sie einige Dinge beachten:

» Stellen Sie Kerzen stets auf eine nicht brennende Unterlage fern allen brennbaren Gegenständen.

» Bewahren Sie Feuerzeuge und Zündhölzer stets außer Reichweite von Kindern auf.

» Brennen Sie Kerzen nie unbeaufsichtigt ab.

» Adventskränze wie auch Weihnachtsbäume trocknen mit der Zeit aus und sind dann leichter entflammbar. Das trockene Reisig brennt mit hoher Geschwindigkeit und Temperatur ab, eine Ausbreitung auf das ganze Zimmer oder die Wohnung ist deshalb stets möglich. Halten Sie aus diesem Grund eine Löschdecke oder einen Eimer mit Wasser bereit.

» In Haushalten mit Kindern sollte man sich überlegen ob es unbedingt Kerzen mit einer Flamme sein müssen, oder sind vielleicht eher elektrische Kerzen ratsam. Diese sollten den VDE-Bestimmungen entsprechen.

» Bringen Sie Kerzen am Weihnachtsbaum so an, dass zu darüberliegenden Zweigen genügend Abstand bleibt, und zünden Sie die Kerzen stets von hinten nach vorn und von oben nach unten an. Verfahren Sie beim Löschen in umgekehrter Reihenfolge. Auch hier sollte man sich überlegen ob es nicht besser wäre elektrische Kerzen zu verwenden.

» Brennen Sie Wunderkerzen nie in unmittelbarer Nähe zum Weihnachtsbaum ab am besten nur im Freien, und entfernen die glühende Reste sorgfältig.
» Stellen Sie Ihren Weihnachtsbaum so auf, dass er sicher und in ausreichender Entfernung zu brennenden Gegenständen steht.

» Auch bei der Zubereitung eines Festessens kann einmal etwas schief gehen. Bedenken Sie, dass brennendes Fett in Pfanne oder Friteuse nie mit Wasser gelöscht werden darf, spritzendes Fett ist höchst gefährlich. Legen Sie im Falle eines Falles den Deckel auf den Topf oder Pfanne, und nehmen Sie das Behältnis von der Herdplatte. Ein festsitzender Deckel erstickt das Feuer, die Flamme erlischt.

» Im Blick auf Silvester gilt, Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände.

» Sollte es doch einmal zu einer Verbrennung kommen, kühlen Sie die Stelle mit Wasser und decken Sie die Wunde keimfrei ab. Es sollte auf alle Fälle ein Arzt aufgesucht werden.

 

Sollte das Feuer mal außer Kontrolle geraten, setzen Sie sofort den Notruf ab bevor es zu spät ist!

 

Grillen

 

Damit aus einer kleinen Grillparty kein Großbrand wird, sollte man auf gewisse Regeln achten:

» Der Grill sollte auf einem festen nicht brennbaren Untergrund stehen.

» Es sollten kein leicht brennbaren Gegenstände in der Nähe sein.

» Es sollte in einem Radius von ca. 2-3m nichts stehen über das man fallen könnte.

» Es sollten keinen flüssigen Brandbeschleuniger eingesetzt werden, da diese meistens bei einer Außentemperatur > 20°C entzündbare Gase bilden die sich dann explosionsartig entzünden können

» Nach Möglichkeit feste Grillanzünder verwenden, auch wenn es etwas länger dauert.

» Niemals in ein bereits entzündetes Feuer, Spiritus oder ähnliches gießen, da es zu einem Flammenüberschlag kommen kann.

» Kinder sollten vom Grill ferngehalten werden.

» Man sollte keine leichtbrennbaren Kleider tragen.

» Nach dem Grillen sollte man die Kohle nicht unbeaufsichtigt lassen es kann bei Wind zu Funkenflug kommen und da hat man im Sommer ganz schnell ein weiteres FeuerKohle nie heiß in die Mülltonne werfen, sondern immer mit Wasser ablöschen und längere Zeit offen stehen lassen

» Beim Grillen sollte man immer ein „Löschmittel“ wie Wasser oder Löschdecke griffbereit haben.

» Sollte es doch einmal zu einer Verbrennung kommen, kühlen Sie die Stelle mit Wasser und decken Sie die Wunde keimfrei ab. Es sollte auf alle Fälle ein Arzt ausgesucht werden.

 

 

Sollte das Feuer einmal außer Kontrolle geraten, setzen Sie sofort den Notruf ab bevor es zu spät ist!

 

Rettungsgasse

 

Denken Sie daran: Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen. Dabei ist die Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden. 

 

Wie bilde ich die Rettungsgasse?

Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts. Dies gilt unabhängig davon wie viele Fahrstreifen vorhanden sind. Denken Sie immer daran, dass im Notfall keine Zeit verloren werden darf.

 

Wann muss ich eine Rettungsgasse bilden?

Eine Rettungsgasse ist nicht erst dann zu bilden, wenn sich Einsatzfahrzeuge von hinten nähern, sondern bereits dann, wenn der Verkehr stockt. Ein späteres Bilden der Rettungsgasse ist aufgrund von Platzmangel oft nicht möglich. Deswegen ist es besonders wichtig, frühzeitig zur entsprechenden Seite zu fahren. So tragen Sie dazu bei, dass hilfsbedürftige Personen schnellstmöglich Hilfe erhalten. Bei Annäherung an einen Stau darf das Warnblinklicht eingeschaltet werden, um andere vor dieser Gefahr zu warnen. 

 

Ist die Rettungsgasse gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, laut Paragraf 11 Abs. 2 StVO gilt: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

 

Darf ich den Standstreifen befahren?

Nein. Der Standstreifen ist grundsätzlich freizuhalten. Nur im Notfall oder z. B. nach Aufforderung der Polizei darf er befahren werden. Auch wenn aus Platzgründen keinerlei Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden, ohne den Standstreifen mitzubenutzen, dann ist das Ausweichen auf den Standstreifen ausnahmsweise zulässig.

 

Darf ich die Rettungsgasse benutzen?

Nein. Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Hilfsfahrzeuge sind z. B. Feuerwehr- und Krankenwägen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge.

 

Wie verhalte ich mich im Bereich einer Baustelle mit Fahrbahnverengung?

An engen Baustellen kann es schwierig sein, eine Rettungsgasse zu bilden. Versuchen Sie dort, möglichst weit links bzw. rechts zu fahren. Zusätzlich ist es sinnvoll, versetzt und mit entsprechendem Abstand zum Vordermann zu fahren. Bei engen Fahrstreifen kann es im Einzelfall zusätzlich erforderlich sein, den Mittelstreifen auf der linken Seite bzw. die Standspur auf der rechten Seite mit zu benutzen.

 

Gibt es Ausnahmeregelungen für Motorräder?

Nein. Grundsätzlich dürfen weder die Rettungsgasse noch der Standstreifen befahren werden. Eine Ausnahmeregelung für Kraftradfahrer besteht nicht.

 
 

Bußgelder:

 
  Bußgeld Punkte Fahrverbot
Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet 200 € 2  -
mit Behinderung 240 € 2 1 Monat
mit Gefährdung 280 € 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Erklärvideo:

 
 
 
 
Quelle: ADAC